Bildschirmlesegeräte

Bildschirmlesegeräte kommen in der Regel ab einer Sehleistung von 20 % und weniger zum Einsatz. Aber in manchen Fällen sind Betroffene auch mit einer noch höheren Sehleistung von diesen begeistert.

Hierbei gilt es, ganz klar die Bedürfnisse der betroffenen Person abzuklären: den Standort, die Größe und die Qualität. Inwieweit die Krankenkasse sich hierbei beteiligt, wird Ihnen von uns in einem persönlichen Beratungsgespräch erläutert. Anschließend erfolgt die Abstimmung mit dem Augenarzt. Alles Weitere, wie die Verordnung und die Genehmigung durch die Krankenkasse und eventuelle Zuzahlungen, werden dann im Detail geklärt.

“Leider erlebe ich immer wieder in der täglichen Praxis, dass es hier zu vielen Fehlversorgungen kommt. Auch bei der häuslichen Einweisung wird sich in vielen Fällen zu wenig Zeit genommen. Es wird nur kurz das Lesen erklärt, aber was noch alles möglich ist, wie z. B. das Ausfüllen eines Kreuzworträtsels, bleibt oft auf der Strecke. Eine nachträgliche Änderung und Wechsel des Gerätes ist dann über die Krankenkasse schwierig oder gar nicht möglich. Aber wir helfen Ihnen auch hierbei gerne.”

Außerdem sind wir nicht nur auf eine Firma fixiert, sondern bieten Ihnen Systeme verschiedener Hersteller zur Wahl an. Die folgenden Bilder zeigen nur eine kleine Auswahl der Möglichkeiten.

Optelec Clearview CWenn auch Sie die revolutionäre Antwort auf traditonelle Bildschirmlesegeräte sehen wollen, dann sollten Sie sich gleich den Film von der Optelec Clearview C ansehen.

Sollten Sie sich noch mehr in die Funktionen erklärt haben wollen, dann können Sie dies in Funktionen des Clearview C ansehen.